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 | Statuten |
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Statuten der Jugendriege TV Flawil
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V 2.1
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Gliederung
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1. Rechtsstellung 2. Leitbild 3. Mitgliedschaft 4. Organisation 5. Abteilungen/Gruppen 6. Finanzen 7. Schlussbestimmungen
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1. Rechtsstellung
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1.01
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Die Jugendriege TV Flawil (im nachstehenden nur noch Verein genannt) ist ein Verein im Sinn von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Flawil SG.
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1.02
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Der Verein ist Mitglied der nachstehenden schweizerischen, kantonalen und regionalen Verbände und deren Unterverbände: - Schweizerischer Turnverband (STV) - St. Galler Kantonal Turnverband (SGTV) - Kreisturnverband Toggenburg - Schweizerischer Leichtathletik Verband SLV
Im weiteren kann sich der Verein oder einzelne Abteilungen Fachverbänden anschliessen, wie zum Beispiel die LGTV Flawil Mitglied der LG Fürstenland ist.
Der Verein pflegt regelmässige, kooperative Kontakte mit folgenden Vereinen: - Aktivriege TV Flawil - Damenriege TV Flawil - Frauenriege TV Flawil - Männerriege TV Flawil
Der Verein pflegt lose Kontakte zu den anderen Dorfvereinen und unterstützt deren Anliegen nach seinen Möglichkeiten in angemessenem Rahmen.
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1.03
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Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung eines Mitgliedes ist ausgeschlossen, ausgenommen bei strafbaren Handlungen.
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1.04
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In diesen Statuten wird auf die weibliche Formulierung verzichtet.
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2. Leitbild
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2.01
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Der Verein ist ein polysportiver Verein und stellt seine Tätigkeit in den Dienst der Förderung der Gesundheit unserer Jugend.
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2.02
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Der Verein betrachtet den Sport als wesentlichen Freizeitträger und als Möglichkeit zur Prophylaxe von Suchtproblemen und Abhängigkeit. Er fördert ein gesundes Selbstwertgefühl sowie die Eigenverantwortung der Mitglieder.
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2.03
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Durch ein Angebot von verschiedenartigen Formen des Sports für die Altersstufe von 3 bis 20 Jahren in einem geordneten Turn- und Sportbetrieb soll allen jugendlichen Mitmenschen im Rahmen einer gesunden und aktiven Freizeitgestaltung eine sportliche Betätigung ermöglicht werden.
Der Verein unterhält nebst der Mädchen- und Knabenriege eine eigentliche Leichtathletikgruppe (LGTV). Für den Einstieg in die Jugendriege wird ein Mu-Ki Turnen und ein darauf aufbauendes Kinder-Turnen angeboten.
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2.04
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Im Rahmen des Breiten-, Leistungs- und Spitzensportes wird der Wettkampf gefördert.
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2.05
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Der Verein legt Wert auf die Verbreitung eines fairen Sportgedankens.
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2.06
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Im Nebenzweck fördert der Verein Charakterbildung, Selbstwertentfaltung, Eigenverantwortung, Toleranz und Geselligkeit.
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2.07
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Der Verein anerkennt die Regeln der Demokratie und ist politisch und konfessionell neutral.
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2.08
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Ausserhalb der genannten Zwecke kann der Verein vorübergehend oder dauernd Aufgaben übernehmen, um die nötigen Mittel zur Erfüllung der Hauptaufgaben zu beschaffen.
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2.09
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Der Verein kann über die vorgesehene Altersgruppe hinaus eine Abteilung unterhalten, die zur Förderung des sportlichen Zusammenhalts und der unter Artikel 2.06 erwähnten Eigenschaften für Leiter sowie Betreuer und Sympathieträger dient.
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2.10
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Der Verein kann in zusätzlichen Dienstleistungen all jenen eine sportliche Betätigung ermöglichen, welche keinem Verein beitreten wollen.
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2.11
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Ethik-Charta: Die Prinzipien der Ethik-Charta im Sport bilden die Grundlage für Aktivitäten der Jugendriege TV Flawil (siehe Anhang 1). Die konkrete Umsetzung einzelner Prinzipien ist in den entsprechenden Anhängen geregelt.
Anhang 2: Sport rauchfrei
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3. Mitgliedschaft
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Arten der Mitgliedschaft
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3.01
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Die Mitglieder werden in folgende Kategorien eingeteilt: - Loses Mitglied Mu-Ki Turnen - Aktivmitglied Kinder-Turnen - Aktivmitglied Mädchenriege - Aktivmitglied Knabenriege - Aktivmitglied Leichtathletikgruppe (LGTV) - Passivmitglied - Ehrenmitglied
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3.02
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Aktivmitglied kann jedes Mädchen und jeder Knabe im Alter ab Kindergarten bis 20 Jahren werden. Die Aktivmitgliedschaft in der Leichtathletikgruppe (LGTV) bedarf des Mindestalters von 9 Jahren. Ausnahmen bewilligt der Vorstand wobei dem Vertreter des Leiterteams der Leichtathletikgruppe ein Vetorecht zusteht.
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3.03
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Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den Verein oder im den Sport besonders verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind von der Leistung eines Mitgliederbeitrages befreit.
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3.04
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Passivmitglieder sind Freunde und Gönner des Vereins, die diesen durch regelmässige Beiträge finanziell und ideell unterstützen.
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Erwerb der Mitgliedschaft
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3.05
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Die Aufnahme als Aktivmitglied erfolgt durch die Hauptversammlung auf schriftliches Gesuch der Bewerber (Formular mit Zustimmung der Eltern).
Voraussetzung ist die Verpflichtung zur sportlichen Tätigkeit oder administrativen Mitarbeit. Bei der Aufnahme erhält jedes Mitglied, welches das 15. Lebensjahr vollendet hat, die Statuten. Die Statuten für jüngere Mitglieder werden den Eltern zugestellt.
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3.06
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Die Passivmitgliedschaft beginnt mit der Beitragszahlung.
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Rechte und Pflichten der Mitglieder
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3.07
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Aktivmitglieder sind berechtigt, an den Trainings, Wettkämpfen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Aktivmitglieder der Leichtathletikgruppe sind zusätzlich zur Teilnahme an den besuchten Leichtathletikmeetings sowie zu Wettkämpfen zur Erfüllung der notwendigen Limiten für Teilnahme an Meisterschaften berechtigt. Der Leiter entscheidet über die Teilnahme sowie die Anzahl der Disziplinen.
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3.08
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Jedes Aktivmitglied ab dem vollendeten 15. Altersjahr hat an der Hauptversammlung Stimm-, Wahl- und Antragsrecht. Jüngere Mitglieder werden an der HV durch einen anwesenden Elternteil rechtsgültig vertreten.
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3.09
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Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie Aktivmitglieder.
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3.10
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Die Mitglieder sind verpflichtet, den Anordnungen durch Beschlüsse der Organe des Vereins und der Abteilungen Folge zu leisten.
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3.11
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Die turnenden Mitglieder sind für ihren Versicherungsschutz selber verantwortlich. Der Verein lehnt jegliche Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit Vereinstätigkeiten entstehen können, ab. Die Grundversicherung bei der Verbands-Unfall-Versicherung ist obligatorisch.
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Beendigung der Mitgliedschaft
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3.12
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Der Austritt aus dem Verein kann auf schriftliche Erklärung hin und nach Erfüllung der finanziellen Pflichten jederzeit erfolgen. Die Beitragspflicht für das laufende Vereinsjahr bleibt bestehen. Austretende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
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3.13
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Mitglieder, die den Statuten, Beschlüssen oder Interessen des Vereins zuwiderhandeln, können durch den Vereinsvorstand ausgeschlossen werden. Einem ausgeschlossenen Mitglied steht das Rekursrecht an die dem Ausschluss folgende Hauptversammlung offen. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung jedoch längstens bis zur nächsten Hauptversammlung. Die Hauptversammlung entscheidet endgültig.
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4. Organisation
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4.01
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Die Organe des Vereins sind: - Die Hauptversammlung (HV) - Der Vereinsvorstand - Die Geschäftsprüfungskommission (GPK)
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Hauptversammlung (HV)
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4.02
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Die HV ist oberste Instanz des Vereins und entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten endgültig.
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4.03
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Die ordentliche HV findet jährlich, in der Regel vor Ende September statt. Die Einladung mit Traktandenliste soll bei den Mitgliedern 14 Tage vorher auf dem schriftlichen Weg eintreffen.
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4.04
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Eine ausserordentliche HV kann vom Vereinsvorstand oder muss auf schriftliches Begehren von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder gemäss Artikel 3.08 und 3.09 unter Bezeichnung der Geschäfte durch den Vereinsvorstand einberufen werden.
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4.05
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In die Zuständigkeit der HV fallen: - Wahl der Stimmenzähler - Genehmigung des Protokolls der letzten HV - Abnahme der Tätigkeitsberichte der einzelnen Abteilungen - Abnahme der Jahresrechnung und des Berichtes der GPK - Festsetzung der Vereins- beziehungsweise Abteilungsbeiträge - Genehmigung der Budgets - Festlegung der Entschädigungen - Festlegung der Finanzkompetenzen - Geschäfte mit Grundbucheintrag - Festsetzung des Jahresprogramms und Beschlussfassung über Veranstaltungen von angemessener Bedeutung - Erlass und Änderung von Statuten und Reglementen - Mutationen - Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Mitglieder der GPK - Ehrungen, Ernennung von Ehrenmitgliedern - Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder und des Vereinsvorstandes - Beschlussfassung über neue Abteilungen - Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
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4.06
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Geschäfte die in der Traktandenliste nicht aufgeführt sind, können nur beschlossen werden, wenn eintreten beschlossen wird. Anträge, welche zehn Tage vor der HV schriftlich beim Vereinspräsidenten eintreffen (Datum Poststempel), müssen behandelt werden.
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4.07
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Beschlüsse und Wahlen erfolgen in offener Abstimmung, sofern nicht geheime Abstimmung gewünscht und beschlossen wird.
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4.08
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Beschlüsse und Wahlen werden mit dem absoluten Mehr gefasst. Vorbehalten bleiben Ausnahmen in den Schlussbestimmungen.
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4.09
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Bei Stimmengleichheit gelten Sachgeschäfte als verworfen. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten das relative Mehr.
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Vereinsvorstand
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4.10
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Der Vereinsvorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er vertritt den Verein nach aussen. Der Vereinsvorstand beschliesst über sämtliche Geschäfte, soweit sie nicht in die Kompetenz anderer Instanzen fallen.
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4.11
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Der Vereinsvorstand wählt die Mitglieder von Spezialkommissionen zum Beispiel für Veranstaltungen, Wettkampfbesuche oder Vereinsanlässe.
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4.12
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Der Vereinsvorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar, Technischer Leiter. Bei Doppelfunktionen wird durch Beisitzer ergänzt. Präsident, Kassier und Aktuar können unter sich keine gegenseitige Doppelfunktion ausüben.
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4.13
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Eine Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
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4.14
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Die Parität zwischen Frauen und Männern ist nach Möglichkeit zu wahren.
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4.15
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Der Vereinsvorstand konstituiert sich mit Ausnahme der an der HV bestimmten Vorstandsmitglieder selbst.
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4.16
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Rechtsverbindliche Unterschrift führt der Präsident oder der Vizepräsident zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied. Für den Zahlungsverkehr führt der Kassier und/oder ein weiteres Vorstandsmitglied Einzelunterschrift.
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4.17
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Zur Beschlussfassung muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Vereinsvorstandes anwesend sein. Die Beschlüsse werden mit dem absoluten Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
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4.18
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Über die Sitzungen des Vereinsvorstandes wird ein Protokoll geführt und innerhalb von zwei Wochen an die Mitglieder des Vereinsvorstandes versandt.
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Geschäftsprüfungskommission (GPK)
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4.19
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Die GPK besteht aus zwei Mitgliedern. Die Mitgliedschaft im Verein ist nicht Bedingung.
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4.20
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Die GPK prüft die Vereinsgeschäfte und stellt an der ordentlichen HV Bericht und Antrag über die Prüfungsergebnisse.
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4.21
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Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
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5. Abteilungen / Gruppen
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5.01
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Den Verein bilden die in Artikel 2.03 und 2.09 erwähnten Abteilungen oder Gruppen.
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5.02
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Die Abteilungen oder Gruppen haben keine eigenen Organe. Sie sind durch je mindestens ein Mitglied im Vereinsvorstand vertreten.
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6. Finanzen
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6.01
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Die Einnahmen des Vereins bestehen aus: - Beiträgen der Aktivmitglieder aller Abteilungen und Gruppen - Beiträgen der Passivmitglieder - Beiträgen aus J+S Sportfachkursen - Subventionen und Schenkungen - Finanzaktionen - Einnahmenüberschüssen aus Vereinsveranstaltungen - Erträgen des Vereinsvermögens
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6.02
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Die Einnahmen des Vereins dienen zur: - Deckung der laufenden Ausgaben - Begleichung der Verbandsabgaben - Begleichung der Beiträge an Fachverbände oder andere Vereinigungen - Defizitdeckung aus Vereinsveranstaltungen
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6.03
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Das Rechnungsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.
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7. Schlussbestimmungen
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7.01
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Bei Unklarheiten über die Interpretation oder bei Bestimmungslücken der Statuten entscheidet der Vereinsvorstand unter Berufungsmöglichkeit der Mitglieder an die nächste HV.
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7.02
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Änderungen der Statuten bedürfen der 2/3-Mehrheit der HV.
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7.03
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Zur Auflösung einer Abteilung oder Gruppe bedarf es der 2/3-Mehrheit der HV. Der Vereinsvorstand kann eine Abteilung oder Gruppe zudem auflösen, wenn deren Mitgliederbestand fünf oder weniger beträgt.
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7.04
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Zur Auflösung des Vereins bedarf es der 2/3-Mehrheit der HV. Über die Verwendung des Inventars und des Vereinsvermögens wird bei der Auflösung beschlossen.
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7.05
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Diese Statuten ersetzen alle bisherigen Statuten des Vereins und der unterhaltenen Abteilungen und Gruppen.
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7.06
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Diese Statuten sind vom SGTV zu genehmigen.
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7.07
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Diese Statuten treten unmittelbar nach deren Annahme durch die HV in Kraft.
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Genehmigungsvermerke
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7.08
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Statuten sind am XX. XXXX 2002 vom SGTV genehmigt worden.
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7.09
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Vorstehende Statuten sind am 15. März 2002 von der HV angenommen worden.
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7.10
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Der 1. Nachtrag ist an der HV vom 21. September 2007 angenommen worden.
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Jugendriege TV Flawil
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Thomas Gebert Präsident
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Andrea Akermann Kassier und Vize-Präsidentin
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Anhang 1: Ethik-Charta
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Gemeinsam für einen gesunden, respektvollen und fairen Sport!
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Die sieben Prinzipien der Ethik-Charta im Sport:
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1.
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Gleichbehandlung für alle! Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen.
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2.
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Sport und soziales Umfeld im Einklang! Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar.
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3.
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Förderung der Selbst- und Mitverantwortung! Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt.
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4.
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Respektvolle Förderung statt Überforderung! Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler.
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5.
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Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung! Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt.
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6.
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Gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe! Prävention erfolgt ohne falsche Tabus: Wachsam sein, sensibilisieren und konsequent eingreifen.
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7.
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Absage an Doping und Suchtmittel! Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums sofort einschreiten.
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...for the SPIRIT of SPORT
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Anhang 2: Sport rauchfrei
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Die Umsetzung Sport rauchfrei beinhaltet folgende Anforderungen:
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Tabakfreie Zeit vor, während und nach dem Sport (d.h. eine Stunde vor bis eine Stunde nach dem Sport)
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Vereinslokalitäten sind rauchfrei
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Verzicht auf finanzielle Unterstützung durch Tabakfirmen
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Anlässe werden rauchfrei durchgeführt. Dies beinhaltet: - Wettkämpfe - Sitzungen (inkl. DV/GV) - Spezielle Anlässe (z.B. Turnerabend, «Chlaushock», Weihnachtsfeiern, Jubiläen, Vereinslotto, usw.)
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Druckbare Version
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